Einzahlungen der Kunden auf den Reisevertrag – Durchlaufende Posten im Reisebüro
In Ausgabe 4/2005, Seite 10, haben wir festgestellt, dass durchlaufende Posten im Reisebüro (die Einzahlungen der Kunden auf den Reisevertrag und deren Weiterleitung an Leistungsträger) nach ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Grundsätzen
– nicht buchhalterisch zu erfassen und nicht zu bilanzieren sind und
– im Regelfall nicht zu Betriebseinnahmen oder -ausgaben führen können (Ausnahmefall: Belastung durch Nichtzahlung eines Kunden bei Verstößen gegen den Agenturvertrag).
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