In Ausgabe 4/2005, Seite 10, haben wir festgestellt, dass durchlaufende Posten im Reisebüro (die Einzahlungen der Kunden auf den Reisevertrag und deren Weiterleitung an Leistungsträger) nach ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Grundsätzen
– nicht buchhalterisch zu erfassen und nicht zu bilanzieren sind und
– im Regelfall nicht zu Betriebseinnahmen oder -ausgaben führen können (Ausnahmefall: Belastung durch Nichtzahlung eines Kunden bei Verstößen gegen den Agenturvertrag).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.07.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-07-01 |
Seiten 12 - 14
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