Die Umstellung der Margenermittlung von Gesamtmarge auf Einzelmarge bereitet unserem mittelständischen Reiseveranstaltungsunternehmen vermutlich dasselbe Kopfzerbrechen wie vielen anderen unserer Kollegen und Mitbewerber auch. Die fehlende Sinnhaftigkeit dieser vom Gesetzgeber geforderten Umstellung sei nur am Rande erwähnt, hierüber wurde in SRTour ja schon ausführlich und zutreffend berichtet (Anm. der Redaktion: vgl. hierzu Jorczyk, SRTour 02/2020 S. 9 ff.; zuletzt ders., SRTour 09/2021 S. 5, 8 ff.). Aktuell fragen wir uns, ob wir auch für steuerfreie Drittlandsmargen eine Einzelberechnung durchführen und insoweit Programmier- sowie Betreuungsaufwand tragen müssen. Bislang hatten wir eine reine EU-Gesamtmarge ermittelt und diese in den vergangenen 27 Jahren unseres Bestehens nahezu beanstandungsfrei der Umsatzsteuer unterworfen. Hat sich nun etwas geändert?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2022.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-10 |
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