Leseranfrage: Wir sind ein familiengeführter Reiseveranstalter für Busreisen, Bus-Flug-Kombinationen und Kulturreisen. Seit dem 1.1.2022 müssen wir unsere Reisen als sog. „Einzelabrechnung“ ermitteln (§ 25 UStG), d.h. mehrere Reisen können nicht mehr zusammengefasst und somit etwaige negative mit positiven Margen auch nicht mehr verrechnet werden. So weit so gut. Nun behauptet aber unser Steuerberater, dass mit Einzelabrechnung nicht eine einzelne Reise, sondern jeder einzelne Reiseteilnehmer gemeint ist. Vielleicht ist das für Individual-Veranstalter noch halbwegs problemlos möglich, weil es da eine Marge pro Buchung gibt. Für uns als Gruppen- und Busreiseveranstalter ist das jedoch kaum umzusetzen. Ich hoffe sehr, dass unser Steuerberater hier falsch liegt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2022.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-04-08 |
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