Bislang sind die fiskalischen Hürden für eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung wegen der hohen technischen Anforderungen in § 14 Abs. 3 UStG hoch – zu hoch, als dass das e-Invoicing in der Praxis flächendeckend genutzt würde. Mit dem in Vorbereitung befindlichen Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollen nun endlich Regelungen verabschiedet werden, die als echte Verfahrensvereinfachung einen deutlichen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten werden: Zukünftig können Rechnungen per Email als PDF- oder Textdatei, alternativ als E-Mail-Anhang oder Web-Download und ebenso per Computer-Fax oder Fax-Server übermittelt werden und berechtigen zum Vorsteuerabzug, ohne dass es einer Signatur oder gar einer Signatur mit Anbieter- Akkreditierung bedarf.
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