Erinnern Sie sich noch daran, wann Sie das erste Mal in Ihrem tourismussteuerinteressierten Leben auf die Doppelbesteuerung von Restaurationsleistungen im B2B-Reisegeschäft gestoßen sind? Es dürfte frühestens Ende 1998, vermutlich sogar erst deutlich später gewesen sein, zu einem Zeitpunkt also, wo das volle Ausmaß der damaligen Gesetzesänderung den ersten Branchenexperten bewusst geworden war: Diese Gesetzesänderung machte mit Wirkung zum 27.6.1998 aus der Restaurationsleistung eine sonstige Leistung mit einem Leistungsort im Inland – statt wie zuvor eine Lieferung anzunehmen, deren Leistungsort dadurch bestimmt war, wo die Verfügungsmacht verschafft wurde, wo also national oder international der Verzehr stattfand.
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