Mit der Veröffentlichung der Eckpunkte für das endgültige Mehrwertsteuersystem hat die EU-Kommission am 4.10.2017 die Weichen für eine grundlegende MwSt-Reform gestellt. Innerhalb dieser Reform sollen – vorbehaltlich der erforderlichen Einstimmigkeit für alle zukünftigen Beschlüsse – vier Sofortmaßnahmen bereits ab 2019 greifen: Einführung eines zertifizierten Steuerpflichtigen, Vereinfachungsregelungen bei Konsignationslagern, MwSt-IdNr. als materiell-rechtliche Voraussetzung der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen, Vereinfachung der Zuordnung bewegter Lieferungen im Rahmen von Reihengeschäften.
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