Die Touristik lebt von der Notwendigkeit der Mobilität und Ortsveränderung. Zur Erfüllung der damit verbundenen vielfältigen Aufgaben müssen ihre Mitarbeiter in Reisebüros und bei Reiseveranstaltern zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ebenfalls mobil sein. Deshalb war es für diese Branche besonders wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einer mit Spannung erwarteten Entscheidung Ende des Jahres 2008 den Gesetzgeber zu einer Neuregelung aufgefordert hatte: Die Regelung zur Entfernungspauschale im Steueränderungsgesetz (StÄndG) 2007 ist mit dem Grundgesetz (GG) unvereinbar. Nun ist erfreulicherweise zum 22.4.2009 die pendlerfreundlichere Rechtslage von 2006 rückwirkend ab 2007 fortgeführt worden. Somit sind die im StÄndG vorgesehenen nachteiligen Vorschriften zur Entfernungspauschale gegenstandslos geworden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2009.05.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-05-20 |
Seiten 8 - 13
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: