Die Touristik lebt von der Notwendigkeit der Mobilität und Ortsveränderung. Zur Erfüllung der damit verbundenen vielfältigen Aufgaben müssen ihre Mitarbeiter in Reisebüros und bei Reiseveranstaltern zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ebenfalls mobil sein. Deshalb war es für diese Branche besonders wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einer mit Spannung erwarteten Entscheidung Ende des Jahres 2008 den Gesetzgeber zu einer Neuregelung aufgefordert hatte: Die Regelung zur Entfernungspauschale im Steueränderungsgesetz (StÄndG) 2007 ist mit dem Grundgesetz (GG) unvereinbar. Nun ist erfreulicherweise zum 22.4.2009 die pendlerfreundlichere Rechtslage von 2006 rückwirkend ab 2007 fortgeführt worden. Somit sind die im StÄndG vorgesehenen nachteiligen Vorschriften zur Entfernungspauschale gegenstandslos geworden.
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