Der Verkauf von „Fingerfood“ in einem Kino unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%, so hat der BFH in seinem Urteil vom 18.2.2009 (Az.: V R 90/07) kürzlich entschieden. Die Ausgabe von erwärmtem Popcorn, Nachos, Hot Dogs, Süßigkeiten und Eis stellt demnach insoweit eine Lieferung von Nahrungsmitteln im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG dar.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2009.10.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-10-20 |
Seiten 10 - 11
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