Nachdem der Bundesrechnungshof (BRH) bereits am 28.6.2010 seinen Bericht über die Auswirkungen des ermäßigten Umsatzsteuersatzes nebst Vorschlägen für eine zukünftige Ausgestaltung der Steuerermäßigung vorgelegt hatte (Bundestags- Drucks. 17/2290 (neu)), stellte sich auch für eine Vielzahl von Unternehmen der Tourismuswirtschaft – Leistungsträger wie Reiseveranstalter gleichermaßen – die Frage nach der umsatzsteuerlichen Zukunft von Leistungseinkauf und Leistungserbringung. Der folgende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die wesentlichen BRH-Kritikpunkte mit Relevanz für touristische Dienstleister (SRTour-Leser finden den vollständigen Bericht unter www.srtourdigital.de/materialien.html).
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