Wer heute sein Flugticket bucht, nutzt regelmäßig die Online-Ticketshops oder ähnliche Internet-Buchungsportale. Oder der Ticket-“Verkauf“ erfolgt über ein stationäres Reisebüro oder direkt über das Online-Buchungsportal der Fluggesellschaft. Wie auch immer: Die Tickets werden bei Buchung vollständig bezahlt, die Buchung rückbestätigt und ggf. werden sofort die E-Tickets ausgestellt. Muss das Flugticket nun storniert werden, ergibt sich nach BGB die Notwendigkeit der Abrechnung bzw. Rückabwicklung, wenn der Flugkunde die Rückzahlung des Ticket-Entgelts anstrebt. Aber wer ist ihm zur Abrechnung und Rückzahlung verpflichtet?
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