Bereits zum Ende eines zum 31.12. ablaufenden Wirtschaftsjahrs lassen Reiseveranstalter den Sommerkatalog für die kommende Saison zur Verwendung im neuen Geschäftsjahr erstellen. Die Kosten für die Katalogproduktion entstehen somit vor dem Bilanzstichtag 31.12. für die neue Urlaubssaison. Häufig wählt der Touristikunternehmer auch ein abweichendes Wirtschaftsjahr. Der Winterkatalog wird dann noch vor dem Bilanzstichtag (z.B. 31.10.) für die neue Saison produziert. Wie sind nun die Katalogkosten in der Gewinnermittlung zu berücksichtigen?
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