Über die wesentlichen umsatzsteuerlichen Auswirkungen des Beitritts der Republik Kroatiens zur EU am 1.7.2013 hatten wir bereits ausführlich berichtet (vgl. Jorczyk, SRTour 9/2012 S. 6 f., und bereits zuvor derselbe, SRTour 11/2012 S. 16 f.). Das BMF hat mit Schreiben vom 28.6.2013 – also ganz nach dem Motto „Ein gutes Fiskalpferd springt fristgerecht knapp“ – gerade noch rechtzeitig vor dem EU-Beitritt die aus seiner Sicht maßgeblichen Aspekte zusammengefasst. Nachfolgend sind die für die Tourismusindustrie in Deutschland relevanten Punkte zum umsatzsteuerlichen Paradigmenwechsel bei Reisen nach Kroatien zusammengefasst.
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