Inzwischen haben sich die Nachrichten aus Brüssel bestätigt: Die Europäische Kommission (EU-Kommission) hat beschlossen, wegen Abweichungen bei der Besteuerung von Reiseleistungen und grenzüberschreitenden Personenbeförderungsleistungen gegen diverse EU-Staaten vorzugehen. Die zweite Stufe des dreistufigen Verfahrens, nämlich die Übersendung einer begründeten Stellungnahme mit der Aufforderung zur Anpassung der Rechtsvorschriften innerhalb von zwei Monaten, wurde bereits realisiert. Danach kann die EU-Kommission den EuGH anrufen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Verfahren:
1. Margensteuer für B2B-Geschäfte
2. Margensteuer-Option
3. Omnibus-Beförderung in Polen
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-10-15 |
Seiten 9 - 10
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