Die zivilrechtlichen Folgen der EU-Pauschalreiserichtlinie werden seit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung in nationales Recht intensiv diskutiert (vgl. auch den Beitrag auf S. 19 f. in SRTour 07/2017). Inzwischen hat das vom Bundestag beschlossene „Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften“ am 7.7.2017 den Bundesrat passiert (vgl. BT-Drucks. 18/10822, 18/12600; BR-Drucks. 464/17). Damit treten die neuen Regelungen zum 1.7.2018 in Kraft. Hier wird nachfolgend dargestellt, dass die im Gesetz vorgesehene Umqualifizierung von Vermittlungen zu Reiseveranstaltungen keine direkten Auswirkungen auf die Besteuerung der Unternehmen hat (insbesondere Anwendung der Margenbesteuerung und gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Hoteleinkauf).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2017.08.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-08-09 |
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