EU-Ratsbeschluss zur Reform der Pauschalreiserichtlinie
Die am 30.3.2026 vom EU-Rat endgültig beschlossene Reform der Pauschalreiserichtlinie stellt aus Verbandssicht (vgl. DRV vom 30.3.2026) einen wichtigen Schritt hin zu einem klareren und praxisnäheren Rechtsrahmen dar. Kurz zuvor war auf der Basis der Zustimmung des EU-Parlaments die Klarstellung, dass Geschäftsreisen nicht unter die EU-Pauschalreiserichtlinie zu fassen sind, vom VDR und dem BTW am 18.3.2026 ausdrücklich begrüßt worden. Sie schaffe Planungssicherheit für Unternehmen, Geschäftsreisebüros und die gesamte touristische Wertschöpfungskette. Zur Begründung wird angeführt, dass Geschäftsreisen anderen Regeln folgen als Pauschalreisen. Sie entstehen im Auftrag von Unternehmen, dienen betrieblichen Zwecken und werden meist über Rahmenvereinbarungen zwischen Firmen und Anbietern abgewickelt.
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