Unternehmer der Reisebranche sollten ihre Aufmerksamkeit auf ein EuGH-Urteil vom 15.7.2010 (Az.: C-368/09 Pannon Gép Centrum kft) zur Auslegung übergeordneten EU-Rechts lenken. Denn hiernach soll einer Rechnungsberichtigung – entgegen der bisher in Deutschland herrschenden Verwaltungs- und Rechtsprechungsauffassung – in bestimmten Fällen Rückwirkung zukommen. Damit entfällt der bislang vom Fiskus geltend gemachte Anspruch auf Verzinsung der mit der ursprünglichen Rechnung unberechtigt geltend gemachten Vorsteuerbeträge.
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