Bei der Stornierung von Beherbergungsleistungen durch Vertragsrücktritt sind die vom Hotelier einbehaltenen Anzahlungen als pauschalierter Schadenersatz nicht umsatzsteuerpflichtig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Urteil vom 18.7.2007, Rs. C – 277/05; Abruf-Nr. 072892) Zu prüfen ist, inwieweit das Urteil Bedeutung für die Besteuerung von Stornogebühren in der deutschen Tourismuswirtschaft hat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-10-01 |
Seiten 6 - 7
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