Die Betriebsstätte ist im Bereich der Umsatzsteuer ein wichtiger Anknüpfungspunkt für die Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsorts und des Steuerschuldners. Nun kommt der EuGH zu dem Ergebnis, dass eine vermietete Immobilie – mangels zugehörigen Personals – keine umsatzsteuerliche Betriebsstätte darstellt. Für grenzüberschreitende Konstellationen (z.B. im Bereich der Ferienhausvermietung) sind die Auswirkungen auch für den Tourismussektor zu beachten, weil die Finanzverwaltung bislang eine andere Auffassung vertritt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2021.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-07-12 |
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