Im Nachgang zur sog. „EU TOMS Study“ (TOMS = Tour Operator Margin Scheme) hat die EU‐Kommission Ende August 2019 eine Initiative zur Bewertung der „Mehrwertsteuerregelung für Reisebüros“ gestartet. Gemeint ist wie immer die Margenbesteuerung der Art. 306 ff. MwStSystRL bzw. des § 25 UStG, die Reiseveranstalter, veranstaltende Reisebüros und jedes andere Unternehmen betrifft, das die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen, also den Handel mit Reisevorleistungen Dritter im eigenen Namen, erfüllt. Einen weiterhin aktuellen Überblick der maßgeblichen Rechtsfragen finden Sie im SRTour‐Beitrag „B2B/TOMS und Einzelmarge am Umsatzsteuerhorizont – 3:0 gegen § 25 UStG“ im Juli‐Heft 2018 der SRTour.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2019.10.02 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7881 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2019 |
| Veröffentlicht: | 2019-10-14 |
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