Frage: Wir haben bei einer Reederei für eine Gruppenreise die Fähre zwischen Calais und Dover inkl. Retour eingekauft und dafür interessanterweise eine Rechnung erhalten, die auf die Anwendung des Reverse-Charge- Verfahrens (§ 13b UStG) hinweist. Konkret heißt es dort: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, Reverse Charge acc. to Art. 194, 196 C. D. 2006/112/EEC: VAT liability rests with the service recipient." Die Rechnung zeigt den korrekten Betrag, welchen wir für die Fährtickets schulden und auch sofort beglichen haben. Ein ungutes Bauchgefühl bereitet uns allerdings das angeblich anwendbare Reverse Charge (RC), weil wir gar nicht wissen, ob wir nun Umsatzsteuern in Frankreich, in UK oder ggf. sogar hier in Deutschland an unserem Unternehmenssitz schulden, wobei wir Letzteres tendenziell ausschließen würden. Auch wissen wir nicht, welcher Steuersatz angewandt werden sollte, da es sich doch um eine internationale Personenbeförderung handelt. Was tun?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2024.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-10-08 |
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