Wir sind ein in Paris ansässiger Vermittler (sog. Marketplace) und bringen über unsere Homepage Reisende aus verschiedenen Ländern in Kontakt mit auf ausgefallene Rundreisen spezialisierten Veranstaltern in diversen Zielgebieten. Diese Veranstalter gestalten das Reiseprogramm nach den individuell unterschiedlichen Reisewünschen und haben uns das Inkasso übertragen. Dementsprechend zahlt jeder Reisende den jeweiligen Reisepreis auf unser Bankkonto in Paris und wir überweisen den Reisepreis abzüglich unserer Provision an unsere Zielgebietsagenturen und -veranstalter. Nun hat der Steuerberater eines neuen Reiseveranstalter-Partners in Deutschland erklärt, dass dessen Kundenrechnung immer ein deutsches Bankkonto enthalten müsse. Das von uns gewählte – und bislang in keinem Land beanstandete – Inkassoverfahren mit französischem Bankkonto würde gegen deutsches Recht verstoßen. Stimmt das?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2017.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-07-10 |
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