Unter der Überschrift „Airlines als Reiseveranstalter – Leistungsträger im Visier der Margensteuer“ haben wir in der Ausgabe 01/09 der SRTour über jüngste Tendenzen der Außenprüfungsdienste der Finanzverwaltung berichtet, steuerfreie Passageumsätze im Cross-Border-Bereich in margensteuerpflichtige Veranstalterumsätze umzuqualifizieren. Das Bundesfinanzministerium (BMF), genauer gesagt die Umsatzsteuerreferenten der Länder, haben nun in dieser Sache die fiskalische Reißleine gezogen.
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