Ein langjährig ungeklärtes Problem bei der Bestimmung von Reisevorleistungen (als Leistungen Dritter) und Eigenleistungen (als Leistungen mit eigenen Mitteln des Reiseveranstalters) belastet die Praxis, und zwar insbesondere bei der Zuordnung von Leistungen der Anbieter von Ferienhäusern und -wohnungen sowie Campingplätzen. Damit ist für bestimmte Fallgestaltungen ungeklärt, ob die Margen- oder Regelbesteuerung anzuwenden ist. Mit der nachfolgenden Problemdarstellung werden die strittigen Fragen verdeutlicht und es wird auf Widersprüche hingewiesen sowie eine Stellungnahme des BMF angeregt.
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