Wir vermieten Ferienhäuser bzw. ‐wohnungen in Spanien an Privatkunden. Teilweise mieten wir die Objekte für eine ganze Saison, teilweise auch nur für den vom Kunden nachgefragten Zeitraum. Die Betreuung der Urlaubsgäste (Schlüsselübergabe, Ansprechpartner der Kunden bei Problemen, Reparaturen, Abnahme des Hauses) erfolgt oft mit eigenen Mitarbeitern vor Ort; bei Objekten, die weiter entfernt sind, aber auch durch die Eigentümer. Kommt hier immer die Margenbesteuerung mit dem Regelsteuersatz i.H von 19% zur Anwendung oder gibt es Fälle, in denen die Steuerermäßigung i.H. von 7% greift?
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