Wenn ein deutscher Unternehmer sein Ferienhaus an seine Arbeitnehmer (unentgeltlich oder verbilligt) vermietet und (beispielsweise für vier Wochen im Jahr) selbst nutzt, ergeben sich recht komplizierte und teilweise unzulänglich geregelte Steuerfragen. Nach heutiger Rechtslage, insbesondere nach der Entscheidung des EuGH vom 20.1.2005 (Skandic, C-412/03, vgl. SRTour 8/2005 S. 3 und 10/2007 S. 9), können Aussagen auch zur Höhe der Umsatzsteuerbelastung gemacht werden. Allerdings sind nicht alle Zweifel ausgeräumt. Einer vereinfachten Beurteilung soll das nachfolgende Beispiel einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung dienen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-04-15 |
Seiten 13 - 15
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