Letztmalig in SRTour 11/2010 S. 15 wurde die unklare Rechtslage bei der Anwendung von § 25 UStG für Anbieter von Ferienhäusern und -wohnungen mit Chancen und Risiken dargestellt. Jetzt hat die Finanzverwaltung ihre Rechtsauffassung zur Nichtanwendung der Margenbesteuerung in Fällen der Dienstleistungskommission nochmals ausdrücklich bestätigt und der Rechtsprechung des Finanzgerichts Düsseldorf eine Absage erteilt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2011.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-04-08 |
Seiten 12 - 14
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