Im Rahmen der Besteuerung der Ferienhausvermietung geht der mit völlig entgegengesetzten Rechtsmeinungen geführte Zweikampf zwischen dem BFH und dem BMF weiter: Nachdem die für die Finanzverwaltung in diesem Zusammenhang offenbar federführende OFD Magdeburg noch am 18.8.2010 die Nichtanwendung der Margenbesteuerung beim Angebot von Ferienhäusern „im eigenen Namen für fremde Rechnung“ ausdrücklich bestätigt hatte (SRTour 04/2011 S. 12), ist seitens des BFH mit einem neuen Beschluss vom 15.7.2011 (Az.: XI B 71/10, n.v.) zum wiederholten Mal exakt die umgekehrte Rechtsauffassung vertreten worden. Damit hat nunmehr die Rechtslage für die Anbieter von Ferienhäusern, -wohnungen und Campingplätzen nahezu kabarettistische Züge angenommen. Nachstehend zeigen wir Ihnen, wie die Praxis aus dieser komplex-kontroversen Situation umsatzsteuerliche Vorteile erzielen kann.
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