Über die steuerliche Behandlung verbilligt oder unentgeltlich gewährter Flüge für Airline-Mitarbeiter oder Arbeitnehmer anderer Unternehmen hatten wir zuletzt ausführlich in SRTour 4/2007 S. 13 f. berichtet. Die sog. Flugkilometerregelung (FKM-Regelung) zur Ermittlung des geldwerten Vorteils – vorausgesetzt es liegt dem Grunde nach ein solcher überhaupt vor – ist nach neu abgestimmter Verwaltungsanweisung vom 26.9.2012 auch weiterhin anzuwenden. Über die Regelungen für die Jahre 2013 bis 2015 informiert dieser Beitrag, wobei vorab angemerkt sei, dass die bewährte Bewertungsvorschrift unverändert geblieben ist (bis auf den pauschalen Uplift von ehemals 12% auf nunmehr 15%).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2012.12.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-12-11 |
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