Über die steuerliche Behandlung verbilligt oder unentgeltlich gewährter Flüge für Airline‐Mitarbeiter oder Arbeitnehmer anderer Unternehmen hatten wir betreffend die Jahre 2016‐2018 zuletzt vor drei Jahren berichtet. Pünktlich vor Ablauf dieser sog. Flugkilometerregelung (FKM‐Regelung) zur Ermittlung eines geldwerten Vorteils (vorausgesetzt, es liegt dem Grunde nach ein solcher überhaupt vor) ist nach frisch abgestimmter Verwaltungsanweisung vom 16.10.2018 die FKM‐Neuregelung für die Jahre 2019‐2021 publiziert worden (vgl. Kurznachricht in SRTour 11/2018).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2018.12.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-12-10 |
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