Mit Einführung der Luftverkehrsteuer (LVSt) zum 1.1.2011 ist unlängst die Frage aufgetaucht, ob diese neue Abgabe Einfluss auf die Beurteilung geldwerter Vorteile bei unentgeltlichen oder verbilligten Flügen haben kann. Für den Zeitraum 2010-2012 kann die Besteuerung nach Maßgabe der sog. Flugkilometerregelung (FKM-Regelung) entsprechend den finanzbehördlichen Vorgaben mit Durchschnittswerten vorgenommen werden. Eine Erhöhung der so ermittelten Sachbezüge durch die LVSt kommt allerdings nicht in Betracht, wie Sie nachfolgend lesen können.
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