FKM-Regelung – Unentgeltliche oder verbilligte Mitarbeiterflüge
Gewährt eine Fluggesellschaft ihren Arbeitnehmern oder den Arbeitnehmern anderer Unternehmer (zum Beispiel Reisebüros oder -veranstalter) verbilligt oder unentgeltlich Flüge, gehört der geldwerte Vorteil aus der Nutzung der Flüge zum Arbeitslohn des jeweiligen Arbeitnehmers. Zur vereinfachten Ermittlung des geldwerten Vorteils erlaubt die Finanzverwaltung, die „Flugkilometerregelung“ (FKM-Regelung) anzuwenden. Für die Jahre 2007 bis 2009 sind neue Sachbezugswerte veröffentlicht worden (gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 1.12.2006).
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