Gewährt eine Fluggesellschaft ihren Arbeitnehmern oder den Arbeitnehmern anderer Unternehmer (zum Beispiel Reisebüros oder -veranstalter) verbilligt oder unentgeltlich Flüge, gehört der geldwerte Vorteil aus der Nutzung der Flüge zum Arbeitslohn des jeweiligen Arbeitnehmers. Zur vereinfachten Ermittlung des geldwerten Vorteils erlaubt die Finanzverwaltung, die „Flugkilometerregelung“ (FKM-Regelung) anzuwenden. Für die Jahre 2007 bis 2009 sind neue Sachbezugswerte veröffentlicht worden (gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 1.12.2006).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.04.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-04-01 |
Seiten 13 - 14
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