Mit Urteil vom 5.10.1977 hatte der BFH entschieden, dass Schiffe auf hoher See als schwimmende Gebietsteile des Staats anzusehen sind, dessen Flagge sie führen. Dieser von dem BFH aus dem internationalen Seerecht abgeleitete Grundsatz soll nun nach jahrelanger Anwendung gem. neuem BMF-Schreiben vom 15.4.2025 ab dem 1.1.2026 nicht mehr angewendet werden. Das Besteuerungsrecht für Arbeitseinkommen von Bordpersonal auf Schiffen soll jetzt dem Ansässigkeitsstaat zustehen, soweit dem kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) entgegensteht.
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