Die Urlaubssaison 2018 ist signifikant betroffen von Flugunregelmäßigkeiten mit vielen Flugannullierungen oder massiven Flugverspätungen. Verursacher sind regelmäßig die sog. „Billigflieger“ wie etwa Olympus Airways, Small Planet Airlines oder auch Eurowings. Den betroffenen Flugpassagieren steht die Fluggastrechte‐Verordnung (EG) 261/2004 mit Ansprüchen auf Ausgleichszahlung mit 250 €, 400 € oder 600 € pro Passagier (je nach Flugstrecke) und auf adäquate Ersatzbeförderung zur Seite. Gründe für die schlechte Performance dieser Fluggesellschaften sind offensichtlich zu wenig oder schlecht gewartetes Fluggerät, zu enge Flugpläne oder Ähnliches. Hunderte von Flüge sind darüber hinaus von Ryanair vor einem anderen Hintergrund gestrichen worden: Die eigene Belegschaft hatte im August mit Wiederholungs‐Ankündigung gestreikt. Gibt es auch hier Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte‐Verordnung?
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