Jeder kennt das Problem: Zwar ist man rechtzeitig im vom Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft vorgegebenen Zeitfenster zur Abfertigung am entsprechenden Flughafenschalter erschienen, aber man findet sich wieder in einer Warteschlange. Nur einer oder wenige Schalter sind geöffnet und es geht entsprechend langsam mit der Abfertigung voran. Was – zunächst – nur eine Geduldsprobe ist, kann zum Rechtsproblem werden, nämlich dann, wenn der Flug wegen nicht rechtzeitiger Abfertigung verpasst wird oder man erhält – endlich am Abfertigungsschalter angekommen – die Information, dass man leider auf dem gebuchten Flug nicht mehr angenommen und trotz gültiger Tickets nicht befördert werden könne. Denn man sei nicht rechtzeitig zur Abfertigung gekommen, und jetzt sei das Flugzeug voll besetzt. Wer trägt hier welches rechtliche Risiko und hat damit etwa für die Kosten für Ersatztickets sowie den Zeitverlust einzustehen?
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