Jeder kennt das Problem: Zwar ist man rechtzeitig im vom Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft vorgegebenen Zeitfenster zur Abfertigung am entsprechenden Flughafenschalter erschienen, aber man findet sich wieder in einer Warteschlange. Nur einer oder wenige Schalter sind geöffnet und es geht entsprechend langsam mit der Abfertigung voran. Was – zunächst – nur eine Geduldsprobe ist, kann zum Rechtsproblem werden, nämlich dann, wenn der Flug wegen nicht rechtzeitiger Abfertigung verpasst wird oder man erhält – endlich am Abfertigungsschalter angekommen – die Information, dass man leider auf dem gebuchten Flug nicht mehr angenommen und trotz gültiger Tickets nicht befördert werden könne. Denn man sei nicht rechtzeitig zur Abfertigung gekommen, und jetzt sei das Flugzeug voll besetzt. Wer trägt hier welches rechtliche Risiko und hat damit etwa für die Kosten für Ersatztickets sowie den Zeitverlust einzustehen?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2016.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-01-12 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: