Kürzlich war die touristische Gemeinschaft von zwei Fluglotsenstreiks bedroht worden. Es waren Flugausfälle, stundenlange Wartezeiten auf den Airports, verpasste Termine und verpatzter Urlaub zu befürchten. Fraglich ist nun für den Fall des Eintretens solcher Situationen, ob ein Reisender dies alles hinnehmen muss oder ob ihm gleichwohl Ansprüche zustehen. Denn er hat eine bezahlte Leistungsbeziehung zur Fluggesellschaft bzw. zum Reiseveranstalter, die trotz erfolgter Zahlung des Reisepreises bzw. Ticketpreises erklären, nicht bzw. nicht pünktlich, nicht ordnungsgemäß oder nicht vollständig leisten zu können.
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