Wegen Corona-bedingter Einreiseverbote und Flugbeschränkungen vor allem im internationalen Linienflugbereich war in 2020 und 2021, aber auch aktuell in unübersehbarem Umfang festzustellen, dass Fluggesellschaften Flüge annulliert haben, also erklärt haben, den mit dem Flugpassagier geschlossenen Luftbeförderungsvertrag nicht erfüllen zu wollen. Nun sollte man meinen, dass die Fluggesellschaft als schiere Selbstverständlichkeit postwendend das im Wege der Vorkasse vom Flugpassagier schon einkassierte Ticketentgelt zurückzahlt, jedoch weit gefehlt. Wenn zurückgezahlt wurde, dann regelmäßig nicht ohne eine vielmonatige Wartezeit und häufig nur auf Nachdruck, bis hin zu Zahlungsklageverfahren. Auch aktuell sind insoweit keineswegs alle Rechtsfragen geklärt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2022.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-07-12 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.