Aktuell wird in der Tagespresse vermeldet, Air Berlin würde zahlreichen Kunden die Ferien oder den Wochenendurlaub verderben. Die Fluggesellschaft würde reihenweise Passagiere auf andere Flüge umbuchen, teilweise werde den Kunden vorgegaukelt, ihr ursprünglicher Flug sei gestrichen. Dies führt zu erheblichem Ärger bei Reisenden, welche sich häufig bewusst auf eine bestimmte Flugzeit festgelegt haben und sogar bereit waren, hierfür einen Aufpreis zu zahlen. Besonders ärgerlich sind solche Änderungen bei Kurzurlaub, weil dies letzten Endes dazu führen kann, dass ganze Ferientage wegfallen. Dürfen denn Fluggesellschaften oder auch Reiseveranstalter nach Belieben mit vereinbarten Flugzeiten jonglieren, ohne Rücksicht auf berechtigte Kundeninteressen?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2017.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-06-12 |
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