Fortlaufende Rechnungsnummer bei Faktura durch Dritte
Die gesetzliche Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen ist nicht unbedingt den leistenden Unternehmern vorbehalten. Daher bedienen sich Leistungsträger bei der Rechnungsstellung in einer Vielzahl von Fällen Dritter, so auch Reisebüros. Dabei ist zu beachten, dass der leistende Unternehmer die Einhaltung der sich aus den §§ 14 und 14a UStG ergebenden formalen Voraussetzungen (so genannte Pflichtangaben) sicherzustellen hat.
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