Bei der Margenbesteuerung für die in unserem Unternehmen verkauften Flugreisen wenden wir einheitlich die sog. Zielortregelung an. Darüber ist in SRTour ja schon häufiger berichtet worden und diese Zuordnungsmethode funktioniert. Wie aber verfahren wir beim Verkauf einer Hochseekreuzfahrt, die in Barcelona beginnt und auf den Kanaren endet, mit dem Hinflug von Deutschland nach EU‐Spanien und dem Rückflug von den bekanntlich als Drittland zu behandelnden kanarischen Inseln? Müssen wir die Zielortregelung dann gesplittet anwenden, also lediglich auf den Hinflug und damit begrenzt auf 50% des Flugpreises?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2019.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-09-09 |
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