Das Auswärtige Amt hat nach Festnahmen von drei deutschen Staatsbürgern, die in die USA mit ESTA-Genehmigung bzw. einem US-Visum einreisen wollten, seine Reisehinweise für die USA verschärft. ESTA-Genehmigung und US-Visum würden nicht in jedem Fall zur Einreise in die USA berechtigen. Die finale Entscheidung, ob eine Person in die USA einreisen kann, liege unanfechtbar bei den amerikanischen Grenzbehörden. Es habe Festnahmen, Abschiebehaft und Abschiebungen gegeben. Dies ist Folge eines Trump-Dekrets zur „Sicherung der Grenzen“ und führt zu Willkür bei der (versuchten) US-Einreise. Davon betroffen sind der touristische Reiseverkehr in die USA, aber auch Studierende, Gastschüler und Au-pairs. So hat die Trump-Regierung aktuell ihre Botschaften und Konsulate angewiesen, vorerst keine Termine für Visumsanträge der Kategorien F, M und J zu vergeben. US-Gastschüler benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in den USA ein Visum der Kategorie J-1. Vor dieser unsicheren Gemengelage stellen sich Gastschüler und Eltern die Frage, ob gebuchte (und bezahlte) Gastschulaufenthalte „gekündigt“ werden können, ohne mit Stornokosten belastet zu werden. Wie sind die rechtlichen Zusammenhänge?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2025.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-07-09 |
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