Die Abgrenzung von Vermittlungs- und Veranstaltungsleistungen ist zumindest in Grenzfällen ein komplexes Unterfangen und mit erheblichen Steuerrisiken belastet: Nicht umsatzsteuerbare Vermittlungsleistungen mit einem Leistungsort im Gemeinschaftsgebiet könnten margensteuerpflichtig sein. Umsatzsteuerfreie Veranstaltungsleistungen im Drittlandsgebiet könnten als Vermittlungsleistungen für einen inländischen Leistungsträger umsatzsteuerpflichtig sein. Besonders schwierig ist die Abgrenzung von Vermittlungsleistungen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von Leistungsbündeln (z.B. Pauschalreisen) anfallen. Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen „gestaltete“ oder „geborene“ Vermittlungsleistungen vorliegen und wie diese aus einheitlichen Endpreisen einer Reisegesamtheit auszugliedern sind, ist bisher weder von der Rechtsprechung noch von der Finanzverwaltung schlüssig bzw. verbindlich beantwortet worden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2010.04.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-04-13 |
Seiten 6 - 9
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