Die Bewertung von Zinsvorteilen aus Arbeitgeberdarlehen wird aufwendiger. Denn der geldwerte Vorteil bemisst sich künftig nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem marktüblichen Zins und dem Zins, den der Arbeitnehmer tatsächlich zahlt. Das dürfte in einigen Fällen zu einem niedrigeren geldwerten Vorteil führen, aber eben auch zu mehr Aufwand.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.08.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-08-01 |
Seiten 12 - 14
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