Die für Arbeitgeberdarlehen geltende Vereinfachungsregelung in den Lohnsteuer-Richtlinien ist nicht anwendbar, wenn der Arbeitnehmer ein verbilligtes Darlehen aufnehmen kann, weil der Arbeitgeber der Bank die Zinsdifferenz zahlt. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Urteil vom 4.5.2006, Az: VI R 67/03; Abruf-Nr. 062045).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.09.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-09-01 |
Seite 14
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: