Im Dezember 2022 hat die EU-Kommission umfassende Reformvorschläge veröffentlicht, mit denen das EU-Mehrwertsteuersystem den Herausforderungen der Digitalisierung besser gewachsen sein soll (sog. ViDA-Package, wobei die Abkürzung für „VAT in the Digital Age“ steht). Die Änderungen, die schrittweise zwischen 2024 und 2028 in Kraft treten sollen, betreffen drei Kernbereiche: (1) das obligatorische E-Invoicing nebst zeitnahen Meldepflichten für grenzüberschreitende Umsätze in der EU, (2) administrative Vereinfachungen, u.a. mittels Ausweitung der Regelungen des One-Stop- Shop zur Vermeidung von Auslandsregistrierungen, sowie (3) die im Fokus des vorliegenden Beitrags stehende Einführung einer neuen Umsatzsteuerpflicht für bestimmte Buchungsplattformen. Die Reformvorschläge sind bislang nur in englischer Sprache veröffentlicht, müssen von den EU-Mitgliedstaaten noch einstimmig verabschiedet und anschließend in nationale Gesetze umgesetzt werden. Insofern wird noch einige Zeit vergehen, bis in Deutschland belastbare gesetzliche Vorschriften für die einzelnen Regelungsbereiche vorliegen. Es lohnt aber schon heute ein Blick auch auf die für Buchungsplattformen avisierten Vorschriften, weil sie sich lückenlos in die bereits vorgestellten und ab 2023 bzw. 2024 geltenden Meldepflichten für Plattformbetreiber (vgl. Grambeck, SRTour 11/2022 S. 7 ff.) einfügen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2023.02.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-02-09 |
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