Wir sind Kreuzfahrtveranstalter und haben in unserem Portfolio neben allen gängigen EU-Flussdestinationen auch eine Vielzahl von internationalen Schiffsreisen, vor allem im Mittelmeer und in der Karibik. Seit vielen Jahren ermitteln wir unsere Marge getrennt für die Bereiche Fluss und See, d.h. wir ermitteln keine Gesamtmarge. Unsere Buchhalterin weiß sich daran zu erinnern, dass die Trennung der Margenermittlung in eine Gruppenmarge See und eine Gruppenmarge Fluss aufgrund einer Betriebsprüfung nach Vorgaben der damaligen Prüferin Anfang der 2000er Jahre erfolgt ist. Wir fragen uns allerdings, ob dies korrekt sein kann und falls ja, wo genau das Verbot einer Verrechenbarkeit von Fluss- und Seemargen gesetzlich geregelt sein mag.
Ihr Zugang zum eJournal "SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik"
Sie sind bereits Kunde des eJournal "SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.