Gesetzliche Rechnungsangaben auf Buchungsbestätigung nicht erforderlich
In unserem Reiseunternehmen verfahren wir, nachdem eine Buchung getätigt worden ist, so, dass zunächst eine Buchungsbestätigung und später noch eine Rechnung verschickt wird. Unsere Buchhaltung ist der Meinung, dass schon die Buchungsbestätigung alle Rechnungsangaben nach dem UStG enthalten muss, während unser Steuerberater sagt, dass die entsprechenden Angaben, insbesondere der Hinweis auf Reiseleistungen nach § 25 UStG, nur in der finalen Rechnung enthalten sein müssen. Wer hat Recht?
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