Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung des Hoteleinkaufs und anderer Reisevorleistungen als angebliche Miete fiktiven Anlagenvermögens bleibt das wichtigste fiskalische Thema auf der Agenda der deutschen Tourismusindustrie, auch wenn mittlerweile die Pauken und Trompeten der Lobbyisten leiser klingen und in der Fachpresse nur mehr am Rande berichtet wird. Zwischenzeitlich haben sich zum einen Dr. Oellerich, der Berichterstatter im Münsteraner FG-Verfahren, und zum anderen die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zu Wort gemeldet; dies jeweils ohne größere inhaltliche Überraschungen, d.h. die eigene Entscheidung verteidigend einerseits sowie abwartend und auf die Rechtsfrieden schaffende Funktion des BFH vertrauend andererseits – nachfolgend ein Update zur aktuellen Debatte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2016.11.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-11-09 |
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