In jüngster Zeit war es in der SRTour-Berichterstattung ein wenig ruhiger um die gewerbesteuerliche Hinzurechnung des Reisevorleistungseinkaufs geworden. Diese allerdings nur scheinbare Ruhe findet ihren Grund darin, dass es seit den grundlegenden Ausführungen in SRTour 10/2011 S. 6 ff. und der anschließenden Berichterstattung (zuletzt in SRTour 04/2015 S. 6 f.) faktisch nichts Neues zu berichten gab, weil alle wesentlichen Positionen bereits dargestellt worden waren. Insbesondere sind auch keinerlei neue Argumente aufgetaucht, die die Rechtsposition der Finanzverwaltung in irgendeiner Art und Weise unterstützen würden. Tatsächlich ist die Hinzurechnungsproblematik aber aktueller denn je und Norbert Fiebig hat in seiner Funktion als DRV- Präsident zu Recht angemerkt: „Eine tote Kuh kann man nicht melken.“ Es mehren sich die Anzeichen, dass das auf politischer Ebene verstanden wird, Hoffnung begründet insoweit insbesondere ein Positionspapier aus dem BMWi vom 19.11.2015.
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