Für die deutsche Tourismusbranche – und zwar ausschließlich für in Deutschland ansässige Unternehmen! – ist das derzeit existenziellste Thema die gewerbesteuerliche Hinzurechnung des Reisevorleistungseinkaufs Hotel. Die fiskalischen Spatzen pfeifen diese Erkenntnis mittlerweile auch von allen publizistischen Dächern der einschlägigen Fach-, Wirtschafts- und Allgemeinpresse. Die schlechte Nachricht gleich vorab: Trotz aller Bemühungen und allen besseren Argumenten zum Trotz bleibt die Finanzverwaltung, also das BMF (mit steuerlichem Flankenschutz vor allem aus dem Finanzministerium NRW) auf dem eingeschlagenen Weg der Übermaßbesteuerung qua extremer Gesetzesauslegung, mittlerweile allerdings mit leichten Zugeständnissen (vgl. zur Entwicklung die SRTour-Berichte in den Heften 10/2011 S. 6 ff., 4/2012 S. 15 f., 8/2012 S. 14 ff., 11/2012 S. 12 f. und 2/2013 S. 15 f.).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2013.12.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-12-10 |
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