Die seit einiger Zeit im Raum stehende gewerbesteuerliche Hinzurechnung des Reisevorleistungseinkaufs Hotel bewegt aktuell sowohl die Reisebranche als auch die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte. Nachdem das FG Hamburg in einem Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter bestimmten Voraussetzungen erwogen hatte, dass die Hinzurechnungsvorschriften sogar verfassungswidrig sein könnten (vgl. hierzu SRTour 4/2012 S. 15 f.), ist dem nun das FG Münster mit Urteil vom 22.8.2012 (Az.: 10 K 4664/10 G) entgegengetreten: Es hält die gesetzliche Neuregelung zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von anteiligen Miet- und Pachtzinsen grundsätzlich für verfassungsmäßig.
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